Kredit für Arbeitslose / Arbeitslosenkredit mit einem Bürgen

So kommen Arbeitssuchende an ein Darlehen

Kredit für ArbeitssuchendeDie Kreditinstitute haben bei der Kreditvergabe starre Vorgaben, die ein Kreditnehmer einhalten muss. Nur, wenn diese erfüllt werden können, steht einer Kreditauszahlung nichts im Wege. Ein wichtiger Punkt ist, dass der Kreditnehmer in einem festen Beschäftigungsverhältnis stehen und ein geregeltes monatliches Einkommen erzielen muss. Auch die Höhe des Einkommens ist für die Kreditvergabe beziehungsweise die Bank sehr wichtig. Schließlich stellen die monatlichen Einkünfte eine gewisse Sicherheit dar, um den Kredit zurückzuzahlen. So scheiden Arbeitslose trotz Arbeitslosengeld bei den meisten Kreditinstituten aus, wenn sie einen Kredit aufnehmen möchten. Da Arbeitssuchende kein geregeltes Einkommen haben, kann die Bank aufgrund der fehlenden Sicherheiten den Kredit unter normalen Umständen auch nicht vergeben.

Kredit für Arbeitslose mit einem Bürgen

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, die es einem Kreditnehmer ermöglichen, dass er den Kredit doch noch erhält. Ein Ausweg für Arbeitssuchende kann es sein, dass ein Bürge den Kredit absichert. Dieser muss jedoch - im Gegensatz zum Arbeitslosen - der Bank ein geregeltes Einkommen nachweisen. In dem Fall, dass der Kreditnehmer mit seiner Ratenzahlung in Rückstand gerät, wird dann anstelle des Arbeitssuchenden der Bürge aufgefordert, die Raten zu begleichen. Selbst dann, wenn es dem arbeitslosen Kreditnehmer nicht mehr möglich ist, den Kredit zu tilgen, wird die Bank den Bürgen verpflichten, die ausstehende Restschuld zu zahlen. Somit ist der Kredit für Arbeitslose über die Absicherung des Bürgens eine gute und einfache Möglichkeit, an ein Darlehen zu kommen. Für den Bürgen ist diese Form der Kreditvergabe jedoch mit hohen Risiken und einer großen Verpflichtung verbunden. Aufgrund der möglichen Probleme stammen die meisten Bürgen dann ohnehin aus der gleichen Familie. So bürgt etwa die Mutter für den Sohn oder die Schwester für den Bruder.

Andere Sicherheiten für Arbeitssuchende

Wer der Bank statt eines geregelten Einkommens andere Sicherheiten bietet, der kann auch ohne Bürgen einen Kredit aufnehmen. Beispielsweise ist es möglich, den Kredit eines Arbeitslosen über eine Lebensversicherung oder Geldanlage, die im Erlebensfall eine Auszahlung vorsieht, abzusichern. Das Darlehen kann dann in der gleichen Höhe aufgenommen, wie es die jeweilige Sicherheit zulässt. Die Laufzeit wird meist so angelegt, dass der Kredit, sobald es zur Auszahlung des Geldes kommt, durch die Geldanlage bzw. Versicherungssumme abgelöst wird. Die Bank muss dann aber als Leistungsberechtigter in den Versicherungsvertrag oder in die Geldanlage aufgenommen werden. Auf diese Weise erhalten die Kreditinstitute notwendige die Sicherheit, dass das Geld nicht anderweitig genutzt wird und das Kapital auch definitiv zur Kredittilgung verwendet wird.

Ausländische Darlehen für Arbeitssuchende

Auch ein Kredit aus dem Ausland hält für Arbeitslose große Schwierigkeiten bereit. Da die Banken auf das Einholen der Schufa-Auskunft verzichten, setzen sie ein geregeltes Einkommen voraus. Wenn dieses auch nicht gegeben ist, dann muss der Arbeitssuchende wohl oder übel auf den Kredit verzichten. In Einzelfällen werden die Kredite im Ausland jedoch über andere Sicherheiten vergeben, sodass man ohne Arbeit dennoch die Möglichkeit hat, einen Kredit zu erhalten. Auch hier kann wieder über das Stellen eines Pfands eine Kreditvergabe ermöglicht werden.

Trotz all der Möglichkeiten sollte ein Arbeitsloser nicht vergessen, dass mit dem Kredit Verpflichtungen entstehen. Gerade dann, wenn das Ende der Arbeitslosigkeit nicht absehbar ist, stellt ein Kredit eine hohe finanzielle Belastung für jeden da.

Kreditrückzahlung trotz Arbeitslosigkeit

Wer innerhalb einer Kreditlaufzeit von einer Arbeitslosigkeit betroffen ist, der sollte sich dringend mit dem Kreditinstitut in Verbindung setzen. Die Banken werden nur selten die gesamte Restschuldsumme verlangen, da der Kreditnehmer ohnehin nicht die ausreichende Bonität nachweisen kann, die für den Kredit erforderlich ist. Allerdings lassen viele der Banken mit sich reden, wenn der Kreditnehmer in einer schwierigen finanziellen Situation ist. So kann die Bank unter Umständen einer Stundung zustimmen, wobei es dem Kreditnehmer ermöglicht wird, für ein oder zwei Monate mit der Ratenzahlung auszusetzen. Die gestundeten Kreditraten werden dann an das Ende der Laufzeit angeschlossen. Allerdings fallen in dieser Zeit die üblichen Zinsen für die bestehende Kreditsumme an, die mit den nächsten Monatsraten abgezahlt werden. Auch der arbeitslose Kreditnehmer selbst kann mit der Bank eine geringere Kreditrate vereinbaren. Viele Banken werden auf diesen Vorschlag eingehen, denn im Fall der Fälle bleiben sie womöglich auf ihren Kosten sitzen. Eine andere Alternative ist es, bei der Kreditvergabe eine zusätzliche Restschuldversicherung für eine mögliche Arbeitslosigkeit abzuschließen. Diese zahlt dann für den Arbeitslosen den Kredit an die Bank. Alleine dieser Aspekt sollte jeden Kreditnehmer dazu veranlassen, sich ausreichend abzusichern, denn eine Arbeitslosigkeit kann heutzutage jeden treffen.