Kredit für den Führerschein / Führerscheinkredit

Wie Sie Ihren Führerschein mittels Kredit finanzieren können

Kredit für den Führerschein / FührerscheinkreditIn der heutigen Zeit ist ein Leben ohne einen Führerschein nur schwer möglich. Mobil und unabhängig muss eigentlich jeder Arbeitnehmer oder Selbständige sein. Wer sich für einen Job interessiert, wird spätestens im Bewerbungsgespräch nach einem Führerschein gefragt. In diesem Zusammenhang wird in der Regel auch ein eigener PKW vorausgesetzt. Damit die Chancen am Arbeitsmarkt also erhöht werden können, ist der Erwerb eines Führerscheins nahezu Pflicht. Doch leider sind es immer häufiger die Kosten, die dazu führen, dass einige sich keinen Führerschein leisten können. Wenn das eigene Kapital nicht ausreicht und keine „Sponsoren“, wie die Eltern oder Großeltern gefunden werden, dann hilft es vielleicht, für den Führerschein einen Kredit, einen sogenannten Führerscheinkredit, aufzunehmen. Bei vielen Fahrschulen gehört es zum Service, dass ihren Führerscheinanwärtern diese Variante der Finanzierung angeboten wird. Man kann aber auch direkt bei seiner Bank nachfragen, ob sie einen Kredit für den Führerschein zur Verfügung stellen. Über das Internet besteht natürlich auch jederzeit die Möglichkeit, einen Anbieter zu finden, bei dem man einen Kredit für die Fahrerlaubnis finanzieren kann.

Kredit für den Führerschein und die Voraussetzungen

Wie bei allen anderen Krediten wird die Bank, bei der die Kreditanfrage gestellt wurde, die Bonität des Kreditsuchenden prüfen. Ist diese nicht ausreichend, dann kann es nicht zur gewünschten Kreditvergabe kommen. Auch wenn bei anderen Krediten vorausgesetzt wird, dass der Kreditnehmer das 18. Lebensjahr vollendet haben muss, dann drücken die Banken bei einem Kredit für den Führerschein selbstverständlich ein Auge zu. Dementsprechend ist es also möglich, dass man einen derartigen Führerscheinkredit schon mit 17 Jahren bekommen kann. In der Regel sind die Kosten für einen Führerschein auch nicht so immens, dass die Banken Probleme mit der Rückzahlung sehen.

Um einen Kredit für den Führerschein zu erhalten, sollte natürlich kein negativer Eintrag bei der Schufa vorliegen. Denn ein entsprechender Eintrag zeigt unter Umständen, dass der Kreditsuchende es mit den bisherigen Zahlungsverpflichtungen nicht so ernst genommen hat. Auch ein geregeltes Einkommen ist meistens Pflicht, damit der Führerschein finanziert werden kann. Gerade bei jungen Menschen, die einen Führerschein machen wollen, liegt das Einkommen unter den Vorstellungen der Banken. So kann der Kredit für den Führerschein über den Erziehungsberechtigten als Bürgen zusätzlich abgesichert werden. Besonders dann, wenn der Kreditsuchende Schüler oder Auszubildender ist, ist nur wenig oder gar kein Einkommen vorhanden. Damit der Führerschein dennoch finanziert werden kann, verlangen die Banken weitere Sicherheiten, wie zum Beispiel eine Bürgschaft, für den Kredit.

Führerschein finanzieren - die Varianten

Ein Kredit für den Führerschein kann man klassischerweise auf zwei unterschiedliche Arten finanzieren. Welche Wahl man treffen kann, hängt unter anderem davon ab, wie die Vorgaben der Banken und der Fahrschule sind.

So sieht es eine Variante vor, dass der Kredit sofort an die Fahrschule ausgezahlt werden muss. Der Kredit wird also von der Bank direkt an die Fahrschule gezahlt. Die Höhe der Kreditsumme ist aber nicht fest. Sie wird an den Angaben bemessen, die von der Fahrschule geschätzt wurden, ein ungefährer Wert also. Dies hängt wiederum von der Einschätzung des Fahrlehrer ab. Nur er kann realistisch beurteilen, wie viele Fahrstunden der Fahrschüler in etwa benötigen wird, bis er die Prüfung bestehen kann. Wurde von der finanzierenden Bank zu viel Geld für den Führerschein bezahlt, dann erstattet die Fahrschule der Bank den restlichen Betrag. Benötigt der Fahrschüler doch länger, dann kann die Fahrschule eine Nachzahlung vom Kreditinstitut fordern. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Banken den Führerscheinkredit auszahlen, muss der Fahrschüler schon während der Zeit, in der er in den Führerschein noch macht, mit der Rückzahlung des Kredits beginnen.

Bei der anderen Variante des Kredits für den Führerschein wird der Kredit erst nach der bestandenen Prüfung ausgezahlt. So müssen die Banken nur den exakten Betrag, der für den Erwerb des Führerscheins angefallen ist, finanzieren und an die Fahrschule auszahlen. Der Fahrschüler erhält von der Fahrschule hierfür eine genaue Auflistung, wie viele Fahrstunden und Kosten angefallen sind. Mit dieser Bescheinigung wird die Bank den Kredit dann auszahlen.

Kreditrückzahlung beim Kredit für den Führerschein

Der Führerscheinkredit wird in der Regel als ganz normaler Ratenkredit finanziert. Er muss also von dem Kreditnehmer in monatlich gleichbleibenden Raten an das Kreditinstitut zurückgezahlt werden. Je nachdem, welche Variante des Kredits genutzt wird, muss der Kreditnehmer womöglich schon in der Zeit, in welcher er noch theoretische und praktische Stunden nimmt, bereits mit der Rückzahlung beginnen. Für den Führerscheinanwärter ist es auch sinnvoll, dass er von seiner Bank die Möglichkeit bekommt, den Kredit auch mit einer Einmalzahlung jederzeit komplett zu tilgen. Die vorzeitige Ablöse des Kredits kann helfen, die monatlichen finanziellen Belastungen zu senken. Findet man dann aufgrund der Finanzierung des Führerscheins eine Arbeitsstelle, ist womöglich auch genügend Geld da, um den Kredit auf einen Schlag abzulösen.

Den Führerschein über die Arbeitsagentur finanzieren

Für jeden ist ein Führerschein unverzichtbar. Vor allem Menschen, die auf der Suche nach einer Arbeit sind, bekommen dies immer wieder zu spüren. Besitzt man keinen Führerschein, dann können viele potentielle Arbeitsstellen nicht angetreten werden. Auch die Arbeitsagentur sieht es nicht gern, wenn die Ablehnung eines Bewerbers allein aufgrund des fehlenden Führerscheins geschieht.

Arbeitssuchende gelten generell als besser vermittelbar, wenn sie einen Führerschein vorweisen können. Letzten Endes kommt es auch dem Staat zugute, wenn er nicht länger das Einkommen der betreffenden Personen mittels Arbeitslosengeld oder Hartz IV sichern muss. Wer also die Aussicht auf einen Job hat (es muss eine Zusage sein), aber aufgrund des fehlenden Führerscheins die Anstellung nicht bekommen kann, sollte ein Gespräch mit einem Berater der Agentur für Arbeit führen. In derartigen Fällen übernimmt für gewöhnlich der Staat die Kosten für den Führerschein. Grundsätzlich sind dies alles Ermessensleistungen, d.h. es kann auch sein, dass die Agentur für Arbeit den Führerschein auch dann finanziert, wenn keine Zusage vorliegt, man aber für seine Qualifikation beziehungsweise seinen Beruf typischerweise einen braucht.